Pflegeversicherung-gesetzlich-privat

Pflegeversicherung – gesetzlich und privat Die Pflegeversicherung dient der finanziellen Absicherung bei Pflegebedürftigkeit. Gesetzlich Krankenversicherte sind grundsätzlich in der sozialen Pflegeversicherung abgesichert, privat Krankenversicherte über die private Pflegepflichtversicherung. Diese Seite ordnet die beiden Systeme, ihre grundlegenden Leistungen und die ergänzende Pflegezusatzversicherung sachlich ein. Weiterführende Informationen: Ergänzende Informationen zu Versicherungsarten, Vorsorge und Absicherung finden Sie auf … Weiterlesen